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   LSG Niedersachsen-Bremen, 22.03.2012 - L 1 KR 552/11 B ER   

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https://dejure.org/2012,124846
LSG Niedersachsen-Bremen, 22.03.2012 - L 1 KR 552/11 B ER (https://dejure.org/2012,124846)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22.03.2012 - L 1 KR 552/11 B ER (https://dejure.org/2012,124846)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22. März 2012 - L 1 KR 552/11 B ER (https://dejure.org/2012,124846)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 22.09.1988 - 12 RK 36/86

    Einvernehmliche Steuerhinterziehung - Umfang und Entrichtung von Beiträgen -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.03.2012 - L 1 KR 552/11
    Unter Berücksichtigung des Urteils des Bundessozialgerichts (BSG) vom 22. September 1988 - 12 RK 36/86 - seien zu diesen Nettoentgelten noch die vom Arbeitgeber zu zahlenden Steuern hinzugerechnet worden.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.05.2011 - L 1 KR 11/11
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.03.2012 - L 1 KR 552/11
    Dabei ist nach der Rechtsprechung des Senats im einstweiligen Rechtsschutzverfahren die Hälfte der Beitragsforderung zugrunde zu legen (vgl. Beschlüsse vom 4. Mai 2010 -L 1 KR 11/11 B ER- und 27. August 2010 - L 1 R 341/10 B ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.10.2014 - L 2 R 498/14
    Im Ausgangspunkt ist dieser Sachverhalt unstreitig: Die Antragstellerin hat selbst im vorausgegangenen Eilverfahren (S 28 R 633/11 ER - L 1 KR 552/11 B) vorgetragen (vgl. S. 3 der Antragsbegründung vom 28. September 2011): "Richtig ist, dass seinerzeit im Rahmen der Fahndungsprüfung Unterlagen gefunden worden sind, aus denen zum einen nicht versteuerte Einnahmen hervorgingen, zum anderen gezahlte Löhne.".

    Im vorausgegangenen ersten Eilverfahren (S 28 R 633/11 ER - L 1 KR 552/11 B) hat zweitinstanzlich der 1. Senat des Landessozialgerichts mit Beschluss vom 22. März 2012 die aufschiebende Wirkung des seinerzeit eingelegten Widerspruchs befristet bis zum 30. September 2012 im Hinblick darauf angeordnet, dass unter Berücksichtigung weiterer von der Antragstellerin vorgelegter Unterlagen neue bislang nicht ausgeschöpfte Aufklärungsmöglichkeiten in Betracht zu ziehen seien.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der vorliegenden Gerichtsakte, der Akten S 28 R 633/11 ER - L 1 KR 552/11 B und S 10 R 176/14 und auf den Inhalt der beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten Bezug genommen.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2018 - L 2 R 245/17

    Rechtmäßigkeit der Nachforderung von Beiträgen zur Sozialversicherung auf der

    In einem ersten Eilverfahren (S 28 R 633/11 ER - L 1 KR 552/11 B) hat zweitinstanzlich der 1. Senat des Landessozialgerichts mit Beschluss vom 22. März 2012 die aufschiebende Wirkung des seinerzeit eingelegten Widerspruchs befristet bis zum 30. September 2012 im Hinblick darauf angeordnet, dass unter Berücksichtigung weiterer von der Klägerin vorgelegter Unterlagen neue bislang nicht ausgeschöpfte Aufklärungsmöglichkeiten in Betracht zu ziehen seien.
  • SG Osnabrück, 09.06.2016 - S 1 R 184/16 ER Zugestellt
    Nach ständiger Rechtsprechung des LSG Niedersachsen-Bremen (vgl. z.B. Beschluss v. 22.03.2012 - L 1 KR 552/11 B ER), der die Kammer folgt, ist als Streitwert für das vorliegende Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes die Hälfte der streitigen Beitragsforderung anzusetzen.
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